AGB Partnerschaft
Lesen Sie hier unsere AGB für Bremens Kinderflohmarkt in der Kinderpassage. Für Parnter der Kinderpassage gelten die AGB Partnerschaft. Partner kann werden, wer eine Firma/ Unternehmen mit einem Angebot für Kinder hat und dieses hier auf dem Marktplatz der Kinderpassage-Bremen präsentieren möchte: AGB Partnerschaft Abweichende Geschäftsbedingungen des Antragstellers gelten nicht. Änderungen, Ergänzungen, sowie der Verzicht auf einzelne Bestimmungen einschließlich dieses Schriftformerfordernisses sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden:
Partnerschaft
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Nach einer Auftragsbestätigung durch die Kinderpassage ist der Antragsteller (nachfolgend Partner) berechtigt, die unter www.kinderpassage-bremen.de betriebene Online-Plattform für die Internetpräsenz im vereinbarten Rahmen zu nutzen.
1.2 Soweit der Partner als Handelsvertreter eines Partners auftritt, garantiert er der Kinderpassage, dass er gegenüber dem Partner hierzu berechtigt ist. Andernfalls verpflichtet er sich selbstschuldnerisch zur Zahlung des vereinbarten Betrages.
2. Leistungen der Kinderpassage
2.1 Die Kinderpassage stellt dem Partner die Online-Plattform der Kinderpassage für eine Internetpräsenz zur Verfügung. Der Partner ist berechtigt Text und Bilder im vereinbarten Umfang in der Kinderpassage zu präsentieren.
2.2 Die Kinderpassage wird nach eigenem Ermessen ihre Online-Plattform bewerben, technisch betreuen und pflegen. Die Kinderpassage bemüht sich immer, die Online-Plattform auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Die Kinderpassage behält sich daher das Recht vor, die Erscheinungsmerkmale und die angebotenen Leistungsmerkmale der Online-Plattform zu ändern, zu überarbeiten oder durch andere zu ersetzen. Die Inhalte und die Erscheinung der Internetpräsenzen des einzelnen Anbieters bleiben davon unberührt und werden nicht ohne Zustimmung des Anbieters verändert.
2.3 Die Kinderpassage ist bemüht den Wünschen und Vorschlägen der Partner gerecht zu werden. Dabei können neue Kategorien entstehen, in die die Internetpräsenzen eingeordnet werden.
2.4 Die Kinderpassage ist nur für eigene Inhalte auf der Website verantwortlich. Die Verantwortung für Inhalte, die von Dritten eingestellt oder übermittelt werden, lehnt die Kinderpassage ausdrücklich ab. Ebenso ist die Kinderpassage für die Inhalte von anderen Homepages, die über selbst oder von anderen Nutzern gesetzte Links erreicht werden, nicht verantwortlich.
3. Pflichten des Partners
3.1 Die Inhalte, Links und Bilder der Internetpräsenz des Partners erfolgen ausschließlich in dessen eigener Verantwortung.
3.2 Ausschließlich der Partner hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen Sorge zu tragen. Der Partner hat darauf zu achten, dass sein Internetauftritt im Rahmen der Online-Plattform keine Rechte Dritter verletzt, wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist und nicht gegen sonstige gesetzliche Verbote verstößt.
3.3 Der Partner stellt sicher, dass keine Texte, Produkte und/ oder Abbildungen mit jugendgefährdendem oder pornographischen Inhalt an die Kinderpassage übermittelt werden oder dass die Aktion direkt auf solche Produkte und/ oder Abbildungen führt. Die Kinderpassage behält sich in diesen Fällen die Löschung bzw. Sperrung der Internetpräsenz vor. Die Kinderpassage behält sich weiterhin vor, solche Präsenzen zu sperren oder zu löschen, auf denen strafrechtlich relevante Inhalte (z.B. Kinderpornographie) verbreitet werden bzw. auf denen sich Links zu solchen Inhalten befinden. In diesen Fällen wird Anzeige bei den zuständigen Behörden erstattet und die Daten des Mitglieds auf Verlangen der ermittelnden Behörde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.
3.4 Der Partner ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Umgang mit den über die Online-Plattform erlangten Daten von Interessenten verpflichtet. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Datennutzung zu Werbezwecken nur dann erfolgt, wenn eine ausdrückliche entsprechende Einwilligung des Bestellers vorliegt.
4. Erscheinungsform und Umfang der Internetpräsenz
4.1 Der Umfang des Textes, die Anzahl der Angebote und Abbildungen werden jeweils zwischen den Parteien gesondert vereinbart.
4.2 Partner, die Ihren Internetauftritt in der Kinderpassage teilweise oder komplett selbst gestallten, dürfen dies nur im Rahmen der vereinbarten Konditionen und den gültigen Qualitätsrichtlinien der Kinderpassage. Die Kinderpassage behält sich vor, alle Einträge zu überprüfen und schaltet die Beiträge erst bei Zustimmung frei.
5. Übermittlung von Produktinformationen durch den Partner
5.1 Es obliegt dem Partner, sämtliche Informationen sowie sämtliche sonstigen technischen Informationen, die die Kinderpassage für die Internetpräsenz in Übereinstimmung mit der Vereinbarung benötigt, in einem von der Kinderpassage zu bestimmenden Format zu übermitteln.
5.2 Die Kinderpassage ordnet die Internetpräsenz des Partners einer entsprechenden Kategorie zu. Ist keine entsprechende Kategorie vorhanden, kann eine neue angelegt werden, in die die Internetpräsenz thematisch passt. Dies erfolgt in Absprache mit dem Partner.
6. Update von Internetpräsenzen
6.1 Eine Internetpräsenz kann einmal im Jahr kostenlos aktualisiert werden. Sind weitere Aktualisierungen im Vorfeld absehbar, kann dies bereits bei Vertragsabschluß zwischen den Partnern mit einer individuellen Lösung vereinbart werden.
6.2 Aktualisierungen, die vom Partner eigenständig durchgeführt werden, bedürfen der Zustimmung der Kinderpassage und werden bei Zustimmung frei geschaltet.
7. Haftung
7.1 Die Kinderpassage haftet nur, wenn und soweit ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung der Kinderpassage ist in diesem Fall auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsabschluß typischerweise vorhersehbar war.
7.2 Die Kinderpassage hat Störungen der Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Online-Plattform, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Selbstverschuldung der Kinderpassage zurückzuführen sind, nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Störrungen, die durch Dritte verursacht werden. Jede Schadenersatzhaftung von der Kinderpassage aus oder im Zusammenhang mit solchen Ausfällen ist ausgeschlossen.
8. Positionierung des Anbieters
8.1 Die Positionierung von Internetpräsenzen auf der Internetplattform der Kinderpassage im Verhältnis zu Angeboten anderer Partner wird von der Kinderpassage aufgrund verschiedener Faktoren festgelegt.
9. Einbindungspauschale
9.1 Eine Einbindungspauschale wird derzeit nicht erhoben.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Die für die Internetpräsenz anfallenden Betrage von der Kinderpassage werden per Lastschriftverfahren vom Konto des Partners, soweit nicht anders vereinbart, jährlich abgebucht. Die Berechnungen werden schriftlich oder elektronisch an die auf dem Nutzungsantrag angegebene E-Mail-Adresse versandt.
10.2 Berechnet wird ab dem Monat, in dem die Internetpräsenz des Partners in der Kinderpassage erscheint.
11. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
11.1 Der Partner hat sämtliche Leistungen von der Kinderpassage unverzüglich binnen einer Frist von zehn Tagen zu prüfen und erkennbare Abweichungen zu rügen. Danach sind Mängelrügen ausgeschlossen. Jede Haftung, Gewährleistung oder vertragliche Einstandspflicht ist für folgendes ausgeschlossen:
11.2 Bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Abweichungen, soweit diese nicht unverzüglich gerügt werden.
11.3 Abweichungen, die nur unerheblich sind.
11.4. Einschränkungen oder Verzögerungen aufgrund mangelhafter oder fehlender Beistellungen des Partners, etwa aufgrund von Ausfällen öffentlicher Kommunikationsleitungen oder der Rechner, über die im Internet die Daten geleitet werden, oder des Erreichens der maximalen Zahlen von gleichzeitig möglichen technischen Zugriffen.
11.5 Schäden, die aufgrund einer Überprüfung von Arbeitsergebnissen oder durch angemessene Maßnahmen zum Schutz vor Viren oder anderen schädlichen Dateien in regelmäßigen Abständen hätten vermieden werden können.
11.6 Die Kinderpassage wird sich in jedem Fall bemühen, auftretende Störungen durch geeignete Maßnahmen unverzüglich zu überbrücken oder zu beseitigen.
12. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG
12.1 Diese Vereinbarung beginnt mit Annahme des Auftrages durch die Kinderpassage und wird - wenn nicht schriftlich anders vereinbart - für zwölf Monate fest abgeschlossen. Unter Wahrung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende der Vertragszeit kann der Vertrag ordentlich schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag von keiner der beiden Seiten gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.
13. VERTRAULICHKEIT
13.1 Der Partner verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen, geschäftlichen Informationen in Bezug auf die Kinderpassage, die ihm im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Beschränkung gilt nicht für Informationen, die nachweislich zur Zeit der Überlassung öffentlich oder dem Partner bereits bekannt waren oder nach Überlassung an den Partner veröffentlicht werden, ohne dass der Partner dies zu vertreten hätte. Der Partner steht dafür ein, dass die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsklausel auch von seinen Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Beratern beachtet werden, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und solchen Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder Beratern. Der Partner unterrichtet die Kinderpassage unverzüglich, wenn ihm solche vertrauliche Informationen bereits bekannt waren oder Informationen die die Kinderpassage als vertraulich ansieht, bekannt geworden sind, oder von einem Gericht, einer Behörde oder einem Dritten aufgefordert wird, solche vertraulichen Informationen mitzuteilen. Die Vertraulichkeitsklausel bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.
14. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
14.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.
14.2 Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen Deutschem Recht.
14.3 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte in Bremen ausschließlich zuständig. Gleiches gilt, wenn sich der Wohnsitz oder Aufenthalt des Partners zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist.
